Was ist die exekutive?

Die Exekutive bezeichnet in politischen Systemen die ausführende Gewalt. Sie ist neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Judikative (rechtsprechende Gewalt) eine der drei Gewalten, die in einem Staat die Herrschaft ausüben.

Die Exekutive besteht in der Regel aus dem Staatsoberhaupt (z.B. Präsident oder König) und der Regierung. Sie hat die Aufgabe, die Gesetze zu vollziehen und die Verwaltung des Staates zu leiten. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung von politischen Entscheidungen, die Durchführung von Gesetzen, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Vertretung des Staates nach außen.

Die Exekutive ist somit verantwortlich für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Dabei kann sie auch auf verschiedene Behörden und Ämter zurückgreifen, die bestimmte Aufgabenbereiche übernehmen.

Die Exekutive wird in den meisten demokratischen Systemen von der Legislative kontrolliert. Das bedeutet, dass die Regierung über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten und sich rechtfertigen muss. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Exekutive im Sinne des Volkes handelt und nicht willkürlich oder missbräuchlich vorgeht.

In vielen Staaten gibt es zudem eine Gewaltenteilung, bei der die Exekutive, Legislative und Judikative unabhängig voneinander agieren und sich gegenseitig kontrollieren sollen. Dadurch soll ein System der checks and balances entstehen, das Machtmissbrauch verhindern soll.